DAAB-Umfrage bei den Schulministerien deckt auf: Die Versorgung anaphylaxiegefährdeter Kinder in Schulen bedarf dringend der Nachhilfe!
Eltern nahrungsmittelallergischer Kinder berichten dem DAAB von Schwierigkeiten in Schulen: Ausschluss von Aktivitäten, verweigerte Medikamentengabe im Notfall und ein generelles Mitbringverbot für Medikamente. Unzureichende Aufklärung und uneinheitliche rechtliche Auslegungen verschärfen das Problem. Eine 2023 durchgeführte DAAB-Umfrage bei den Schulministerien zeigte im Vergleich zu 2014/15 eine leicht positive Entwicklung. Informationen zu Ansprechpartner:innen, Schulverpflegung, Notfallmedikamenten und Inklusion wurden gesammelt, 11 von 16 Ministerien antworteten.
Schulverpflegung und Notfallmedikamente
Die Schulverpflegung wird meist von Schulträgern geregelt, jedoch gibt es Empfehlungen, nahrungsmittelallergische Kinder zu berücksichtigen. Besonders Berlin geht im Sinne der inklusiven Schulverpflegung beispielhaft voran: Schulverpfleger dürfen keine Erdnüsse, Schalenfrüchte, Krebs- und Weichtiere als Zutat verwenden und mit ärztlichem Attest haben Nahrungsmittelallergiker:innen einen Anspruch auf individuelle Sonderkost.
In der Praxis scheitert die Teilhabe an der Schulverpflegung leider allzu oft daran, dass beispielsweise die Deklaration der kennzeichnungspflichtigen Allergene noch immer nicht zuverlässig genug erfolgt, die Zubereitung ein womöglich gefährdendes Maß an Kreuzkontamination nicht ausschließen kann oder Anbieter/Caterer die Verpflegung allergischer Kinder ablehnen.
Im Bereich Notfallmedikamente zeigen sich Fortschritte: Notfallmedikamente dürfen von Lehrkräften verabreicht werden, viele Ministerien unterstützen dies klar. Dennoch fehlt eine bundesweit einheitliche Regelung, um Bedenken bezüglich rechtlicher Konsequenzen auszuräumen.
Inklusion und Prävention
10 Ministerien betonten das Recht nahrungsmittelallergischer Kinder auf uneingeschränkte Teilnahme an Schulveranstaltungen. Präventive Schulungen für Lehrkräfte werden befürwortet, aber die Praxis zeigt Lücken. Der DAAB bietet Online-Seminare für Kitas und Schulen an. Ziel ist die vollständige Inklusion gemäß UN-Behindertenrechtskonvention. Nötig sind verpflichtende Verpflegungsangebote, klare rechtliche Rahmenbedingungen für Notfallmedikamente und umfassende Schulungsmaßnahmen für Lehrkräfte.
Die Befragung der Ministerien zur Versorgung anapylaxiegefährdeter Kinder in Kitas und Schulen ist im Rahmen eines Projektes erfolgt, welches mit freundlicher Unterstützung der Barmer durchgeführt werden konnte. Die Auswertung zu den Ergebnissen für Kindertageseinrichtungen können Sie in der nächsten Ausgabe von „Allergie konkret“ im Herbst nachlesen.
DAAB-Mitglieder können die Zusammenfassung der Antworten für ihr jeweiliges Bundesland über das Infoblatt „Umgang mit anaphylaxiegefährdeten Kinder in der Schule – Information für (Bundesland)“ im Mitglieder-Bereich des DAAB nachlesen. Den gesamten Artikel zur Auswertung lesen Sie in der Zeitschrift „Allergie konkret 2–2024“.
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