Seit Dezember 2014 müssen Verbraucher auf allergene Zutaten beim Kauf von loser Ware in der Metzgerei, Bäckerei, Restaurant, Kantine oder bei Snack-Anbietern hingewiesen werden. Die EU hat die Kennzeichnung der 14 wichtigen Allergenauslöser verpflichtend gemacht.
Die Deklaration der Allergene ist für allergische Verbraucher von besonderer Bedeutung, damit sie diese Lebensmittel meiden können. Der versehentliche Verzehr kann leichte Beschwerden wie Juckreiz im Mund, Übelkeit, Erbrechen, Hautausschlag bis hin zu lebensbedrohlichen Reaktionen – Atem- oder Herz-Kreislauf-Stillstand – zur Folge haben.
Um ein besseres Bewusstsein für die Thematik „Lebensmittelallergien- und Unverträglichkeiten“ zu schaffen und Strategien im Umgang mit der Umsetzung aufzuzeigen, bietet der Deutsche Allergie- und Asthmabund auf Nachfrage Schulungen zum Thema Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten für die Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie an.