Die Kennzeichnung von allergieauslösenden Duftstoffen in kosmetischen Mitteln wurde geändert. Zusätzlich zu den 24 deklarationspflichtigen allergieauslösenden Duftstoffen sind nun weitere 56 Duftstoffe mit allergieauslösendem Potenzial dazugekommen. Ein Überblick.
Der Anteil der Bevölkerung in der Europäischen Union, die mit einer Kontaktallergie auf allergieauslösende Duftstoffe reagiert, wird durch die Europäische Kommission auf 1 bis 9 Prozent geschätzt. Eine Kontaktallergie ist nicht heilbar, das bedeutet für die sensibilisierte Personen, bei jedem Kontakt mit dem Allergieauslöser – auch in geringen Konzentrationen – können sich Beschwerden wie Juckreiz, Hautentzündung, Bläschen, einstellen.
Verkaufsverbote
Für eine Primärprävention, d. h. damit keine Sensibilisierung entsteht, ist eine Beschränkung von potenten allergieauslösenden Duftstoffen mit hoher allergenen Potenz ein wirksames Regulierungsmittel. So wurden in den letzten Jahren zwei der ursprünglich 26 deklarationspflichtigen Duftstoffe für den Einsatz in Kosmetika verboten. Seit August 2021 darf der nach Maiglöckchen duftende synthetischer Duftstoff Lyral (Hydroxyisohexyl-3-Cyclohexene Carboxaldehyde) nicht mehr in Kosmetika eingesetzt und verkauft werden. Seit März 2022 gilt ein Verkaufsverbot auch für den synthetischen allergieauslösenden Duftstoff Lilial (Butylphenyl Methylpropional).