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Duftstoffe im Fokus – neue Regelungen, mehr Sicherheit?

Duftstoffe im Fokus Neue Regelungen, mehr Sicherheit?

 /  Tina Christiansen

Die Kennzeichnung von allergieauslösenden Duftstoffen in kosmetischen Mitteln wurde geändert. Zusätzlich zu den 24 deklarationspflichtigen allergieauslösenden Duftstoffen sind nun weitere 56 Duftstoffe mit allergieauslösendem Potenzial dazugekommen. Ein Überblick.

Der Anteil der Bevölkerung in der Europäischen Union, die mit einer Kontaktallergie auf allergieauslösende Duftstoffe reagiert, wird durch die Europäische Kommission auf 1 bis 9 Prozent geschätzt. Eine Kontaktallergie ist nicht heilbar, das bedeutet für die sensibilisierte Personen, bei jedem Kontakt mit dem Allergieauslöser – auch in geringen Konzentrationen – können sich Beschwerden wie Juckreiz, Hautentzündung, Bläschen, einstellen.

Verkaufsverbote

Für eine Primärprävention, d. h. damit keine Sensibilisierung entsteht, ist eine Beschränkung von potenten allergieauslösenden Duftstoffen mit hoher allergenen Potenz ein wirksames Regulierungsmittel. So wurden in den letzten Jahren zwei der ursprünglich 26 deklarationspflichtigen Duftstoffe für den Einsatz in Kosmetika verboten. Seit August 2021 darf der nach Maiglöckchen duftende synthetischer Duftstoff Lyral (Hydroxyisohexyl-3-Cyclohexene Carboxaldehyde) nicht mehr in Kosmetika eingesetzt und verkauft werden. Seit März 2022 gilt ein Verkaufsverbot auch für den synthetischen allergieauslösenden Duftstoff Lilial (Butylphenyl Methylpropional).

Kennzeichnung und Vermeidung

Für eine wirksame Sekundärprävention ist es für die sensibilisierten Patientinnen und Patienten wichtig zu erfahren, welche allergieauslösende Duftstoffe in den kosmetischen Produkten sowie Wasch- und Reinigungsmitteln enthalten sind, um sie gezielt zu meiden. Denn für sie ist Karenz, also das Meiden der Allergieauslöser die beste Maßnahme, um einem allergischen Kontaktekzem vorzubeugen. Im Rahmen der Sekundärprävention ist es wichtig, Informationen zu allergieauslösenden Duftstoffen in Kosmetika, Arzneimittel, Reinigungsmitteln u. ä. zu erhalten.

Mit der Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission vom 26. Juli 2023 wurde die Kennzeichnung allergieauslösender Duftstoffe in kosmetischen Mitteln geändert und zusätzlich zu den 24 deklarationspflichtigen allergieauslösenden Duftstoffen sind nun weitere 56 Duftstoffe mit allergieauslösendem Potenzial dazugekommen. Künftig müssen alle 80 allergieauslösenden Duftstoffe auf den Kosmetika einzeln angegeben werden, wenn sie in einer Konzentration von mehr als 0,001 Prozent in Produkten enthalten sind, die auf der Haut verbleiben, also in Cremes, Lotionen, Sonnenschutz, Make-up. In Produkten, die abgespült werden, wie Shampoos, Duschgelen, Seifen greift die Deklarationspflicht ab einer Konzentration über 0,01 Prozent.

Übergangszeit

Für die Umstellung der Informationen auf den kosmetischen Produkten wird den Herstellern ein Übergangszeitraum von drei bzw. fünf Jahren eingeräumt. Das bedeutet, dass bis zum 31. Juli 2026 noch Produkte nach den alten Deklarationsvorgaben für Duftstoffe in den Verkehr gebracht werden können und bis zum 31. Juli 2028 dürfen sie noch abverkauft werden. In der Übergangszeit ist es leider nicht direkt ersichtlich, ob die kosmetischen Produkte bereits nach der geänderten Kosmetikverordnung deklariert sind.

Voraussetzungen für mehr Sicherheit

Der Deutsche Allergie- und Asthmabund begrüßt grundsätzlich diese Änderung der Kosmetikverordnung, denn damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass deutlich mehr Duftstoffe eine allergische Reaktion auslösen können als die bisher regulierten 24 allergene Duftstoffe. Für die betroffenen Kontaktallergiker:innen bringt diese Deklaration aber nur mehr Sicherheit, wenn die deklarationspflichtigen Duftstoffe auch diagnostisch erfasst werden. Ist eine detaillierte Diagnostik der einzelnen Duftstoffe nicht möglich, dann bleibt den betroffenen Patient:innen nur das Meiden aller Duftstoffe in Kosmetika und Alltagsprodukten.

Unser Tipp:

Gute Orientierung bei der Suche nach Duftstoff-freien Alternativen bietet das DAAB-Logo für Kosmetika und Waschmittel. Eine aktuelle Liste der gelabelten Produkte erhalten Sie unter https://www.daab.de/daab/das-daab-logo/fuer-sie-getestet.

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