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Pneumokokken: Neuer Impfstoff

Neuer Impfstoff Pneumokokken

 /  Tina Christiansen

Gemeinsamer Bundeszuschuss übernimmt jüngste STIKO-Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung in seine Richtlinie. Wir fassen zusammen und geben einen Überblick.

Die Pneumokokken-Impfung ist eine entscheidende Maßnahme gegen eine der weltweit verbreitetsten bakteriellen Atemwegserkrankungen.  Kürzlich wurde die jüngste Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung in die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgenommen, nachdem sie von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wurde. Eine Zusammenfassung.

Es gibt einen neuen Pneumokokken-Impfstoff

Eine Pneumokokken-Infektion stellt eine besondere Bedrohung für Personen über 60 Jahre und solche mit vorbestehenden Erkrankungen dar. Seit Anfang 2022 ist in unserem Land ein Pneumokokken-Impfstoff verfügbar, der 20 sogenannte Serotypen (Variationen/Unterarten des Erregers) abdeckt und für Personen ab 18 Jahren zugelassen ist.

Aktualisierte Impfempfehlung

Im September 2023 aktualisierte die STIKO ihre Pneumokokken-Impfempfehlung und erklärte den neuen PCV20-Impfstoff für überlegen gegenüber den bisher empfohlenen Impfstoffen PPSV23 und PCV13. Der G-BA hat diese Änderungen nun in seine Schutzimpfungs-Richtlinie integriert. Zukünftig haben folgende Personen Anspruch auf die Impfung mit dem neuen PCV20-Impfstoff:

  1. Personen über 60 Jahre,
  2. Personen ab 18 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen,
  3. Personen ab 18 Jahren, deren Arbeit mit bestimmten Risiken verbunden ist (z. B. Arbeiten, die das Schweißen und Trennen von Metallen unter Belastung durch Metallrauch beinhalten).

Zusätzlich hat der G-BA seine Schutzimpfungs-Richtlinie im Hinblick auf die COVID-19-Impfung aktualisiert.

Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen sie noch von dem Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Bei STIKO-Empfehlung erfolgt Erstattung

Schutzimpfungen können nur in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden, wenn sie von der STIKO, die beim Robert Koch-Institut angesiedelt ist, empfohlen werden. Der G-BA legt dann, basierend auf den STIKO-Empfehlungen, innerhalb von zwei Monaten nach deren Veröffentlichung die Details zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest.

Quellen:

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2023-09-28.html

https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1145/

 

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