Die Verbraucherzentrale hat mit ihrem „Faktencheck Gesundheitswerbung“ vor verschiedenen Werbeaussagen eines Salzgrotten-Betreibers gewarnt.
Wir fassen zusammen.
Vermeintliche Linderung von Heuschnupfenbeschwerden und raschere Heilung von Erkältungen durch einen Besuch einer künstlichen Salzgrotte?
Das Landgericht Siegen und das Oberlandesgericht Hamm haben geurteilt:
Werbeaussagen, nach denen der Aufenthalt in einem künstlich mit Salz ausgekleideten Raum mit einer Linderung von körperlichen Beschwerden verbunden ist, sind irreführend und zu unterlassen.
Das Gericht beschäftigte sich mit Werbeaussagen einer Betreiberin von einer „Salzgrotte“ und dem „Salz-Kraft-Werk“ im Kreis Siegen-Wittgenstein.