Kennzeichnung
Sesam gehört zu den 14 Hauptauslösern allergischer Reaktionen, die bei verpackten Lebensmitteln und auf losen Waren ausnahmslos deutlich hervorgehoben gekennzeichnet werden müssen, wenn sie als Zutat eingesetzt werden. Die Kennzeichnung des unbeabsichtigten Vorkommens (Spurenkennzeichnung) eines Allergieauslösers ist jedoch nicht gesetzlich geregelt. Es sind keine Grenzwerte für möglicherweise enthaltene Allergenmengen festgelegt. Somit gibt weder ein vorhandener noch ein fehlender Hinweis Auskunft über die Wahrscheinlichkeit einer Kontamination.
Ernährungsberatung und Therapie
Betroffene reagieren individuell auf den jeweiligen Auslöser. So ist es auch beim Sesam. Eine individuelle Aufklärung durch eine Ernährungsfachkraft kann daher zu einer Steigerung der Lebensqualität beitragen. Zudem wird in der Ernährungstherapie besprochen, welche Lebensmittel auf dem Speiseplan bleiben können und welche weichen müssen. Denn werden bestimmte Mengen Sesam vertragen, gilt es, diese auch regelmäßig in den Speiseplan zu integrieren.
Eine Auflistung aller zertifizierten DAAB-Ernährungsfachkräfte, die bei der Therapie einer Sesamallergie unterstützend zur Seite stehen, finden Sie unter http://www.allergie-wegweiser.de.
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