Vor allem für Betroffene einer Kuhmilchallergie ist der Begriff „Pflanzendrinks“ sicherlich schon zu Ohren gekommen. Auch im Rahmen der veganen Bewegung sind Hafer-, Soja- oder andere Pflanzendrinks wohl fast jedem ein Begriff geworden.
Aber warum sagt man zu den Milchersatzgetränken nicht „Milch“, sondern „Drink“?
Und warum ist der Begriff „Kokosmilch“ erlaubt?
Wann darf die Milch „Milch“ genannt werden?
Hinter dem Begriff „Milch“ steckt ein ganzes Gesetz namens „Milch- und Margarinegesetz“ (abgekürzt: MilchMargG). Definiert wird der Begriff „Milch“ wie folgt: „das durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnene Erzeugnis der normalen Eutersekretion von zur Milcherzeugung gehaltenen Tierarten“ (https://www.gesetze-im-internet.de/milchmargg/BJNR014710990.html).
Das bedeutet zum einen, dass Milch als ein rein tierisches Produkt definiert wird und zum anderen über einen Euter gewonnen werden muss. Milch darf also nicht nur von der Kuh kommen, sondern beispielsweise auch von einer Ziege oder einem Schaf. Pflanzen fallen daher schon im ersten Teil der Definition raus, da Pflanzendrinks über industrielle Prozesse hergestellt und gewonnen werden und nicht über das Melken.
Was ist mit der Kokos- oder Liebfrauenmilch?
Wenn das Gesetz jedoch vorgibt, dass die Milch nur aus dem tierischen Euter kommen darf, warum gibt es dann dennoch Ausnahmen wie die Kokos- oder Liebfrauenmilch?
Die Frage liegt sehr nahe, wenn die Definition doch so klar formuliert ist. Im Dezember 2010 kam es zu einem Beschluss der Kommission der Europäischen Union. Darin wurden die Ausnahmen der Begrifflichkeiten aufgelistet. Für Deutschland sind es unter anderem die Kokosmilch, Fischmilch und die Liebfrau(en)milch. Hafer-, Soja- oder Erbsenmilch werden auf dieser Liste nicht angegeben. 2021 gab es im EU-Parlament einen Änderungsantrag, in dem die Bezeichnung der Milchalternativen auf der Liste aufgenommen werden sollten. Dieser wurde jedoch zurückgezogen. Warum dies nicht zurückgezogen wurde, ist nicht bekannt.
Auf den Verpackungen diverser veganer Ersatzprodukte werden daher andere Begrifflichkeiten verwendet. Da das Gesetz auch für Käse und Butter gilt, finden wir auch dort andere Bezeichnungen.
Wie schmecken Pflanzendrinks eigentlich?
Der DAAB führt regelmäßig Marktchecks durch. Neben Hautpflegeprodukten werden auch Nahrungsmittel getestet. Im Jahr 2024 testeten wir diverse Milchersatzprodukte auf ihren Geschmack, Geruch, Konsistenz und Aussehen. Die ausführlichen Artikel zum Marktcheck können Sie in unserer Mitgliederzeitschrift „ALLERGIE konkret“ Heft 2_2024 nachlesen. Diese können Sie über unseren Shop erwerben. shop.daab.de/zeitschriften/105/allergie-konkret-2-2024
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Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/milchmargg/BJNR014710990.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32010D0791