Hier gibt es jetzt für Menschen mit einer Lebensmittelallergie eine positive Entwicklung, denn die Niederlande prescht vor:
Sie reichten eine nationale Regelung zur Kennzeichnung unbeabsichtigter Allergeneinträge zur Bekanntmachung bei der EU-Kommission ein. Damit haben die Niederlande als bisher einziges Land in Europa eine gesetzliche Regelung für die unbeabsichtigten Allergeneinträge in Lebensmitteln (Spurenkennzeichnung).
Diese basiert auf einer verpflichtenden Risikobewertung, die Lebensmittelhersteller vornehmen müssen. Ein Hinweis auf die Allergeneinträge kann mittels zwei möglicher Wortlaute vorgenommen werden: („Kann … enthalten“ und „nicht geeignet für … Allergiker“). ABER NUR DANN, wenn die festgelegten Referenzdosen überschritten sind. Die Referenzdosen entsprechen den Empfehlungen der internationalen Standards für Lebensmittel (Codex alimantarius). Dies bedeutet, dass 95 % aller Allergiker vor objektiven allergischen Reaktionen geschützt sind.
Ausgenommen von dieser quantitativen Risikobewertung sind handwerkliche Lebensmittelhersteller – also die Hersteller loser Ware (Bäcker, Metzger, Eisdielen, Restaurants etc.).
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