Bei Reisen nach Italien und Spanien sollten Nussallergiker:innen nicht nur die Übersetzung für die Schalenfrucht kennen, auf die sie allergisch reagieren, sondern auch bei Hinweisen auf unbeabsichtigte Allergeneinträge (Spuren) auf folgende Begriffe achten:
In Italien können Sammelbegriffe „Frutti a Gusci“, „Noci“ und „Dadi“ verwendet werden, in Spanien „Nueces”, „Tuercas“, „Frutos de cáscara“.
In beiden Ländern kann aber ebenfalls ein Begriff verwendet werden, der verwirrenderweise mit „Trockenfrüchte“ übersetzt werden kann. Wenn in Spanien „Frutos Secos“ oder in Italien „Frutti Secchi“ auf der Verpackung steht, sollten Schalenfrucht-Allergiker:innen, die unbeabsichtigte Allergeneinträge meiden, dieses Produkt nicht verzehren. Wenn einer dieser Begriffe bei loser Ware auf der Speisekarte steht, sollte man besser nachfragen. Auch wenn Schalenfrüchte als Zutaten bei loser Ware eigentlich namentlich – also mit „Haselnuss“ (italienisch „Nocciola“, spanisch „Avellana“), „Walnuss“ (italienisch „Noce“, spanisch „Nogal“, „Nuez/ Nueces“) oder Cashew (italienisch „Anacardi“, spanisch „Anacardo“, „Marañón“) gekennzeichnet sein müssten, verwenden manche Hersteller hier die Ober- beziehungsweise Sammelbegriffe.
Der DAAB setzt sich aktuell im Rahmen des Codex Alimentarius für eine Verbesserung der sogenannten „Spuren“-Kennzeichnung ein. Neben Rahmenbedingungen, WANN der Hinweis verwendet werden darf, gehört auch das WIE zu den Forderungen. Auch fordert der DAAB, Schalenfrüchte in den Spurenhinweisen, also den unbeabsichtigten Allergeneinträgen, einzeln namentlich aufzuführen.
Der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) informiert Sie gerne auch im persönlichen Gespräch zum Thema Nahrungsmittel-Allergie. Für Mitglieder veranstalten wir regelmäßige Webinare (Online-Seminare), bei denen Sie Expert:innen Fragen stellen können.
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